Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Frank Fichert - Sales Quality

1. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung sämtlicher Trainings und
Dienstleistungen durch Frank Fichert – Sales Quality.
1.2 Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) gelten nicht, auch
wenn Frank Fichert – Sales Quality ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gleiches gilt auch dann,
wenn Frank Fichert – Sales Quality in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Teilnehmers die geschuldeten Leistungen bewirkt.
1.3 Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Zwecke dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
1.4 Die Teilnahme an einer von Frank Fichert – Sales Quality durchgeführten Schulung, einem
Training, einer Beratung oder Ähnlichem – im Folgenden „Maßnahme“ genannt – setzt zunächst eine
entsprechende Anmeldung durch den Teilnehmer genannt – voraus. Diese Anmeldung soll unter
Verwendung des von Frank Fichert – Sales Quality bereitgestellten Formulars entweder schriftlich
oder online erfolgen. Im Rahmen dieser Anmeldung wählt der Teilnehmer dasjenige Training bzw.
diejenige Beratung aus, dass oder die er zu besuchen bzw. zu buchen beabsichtigt, oder aber Termin,
Ort und Thema der Zertifizierungsprüfung. Art und Umfang der von Frank Fichert – Sales Quality zu
erbringenden Trainingsleistungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Trainingskatalog bzw. der
Leistungsbeschreibung des vorausgegangenen Angebotes von Frank Fichert – Sales Quality.
1.5 Im Anschluss wird Frank Fichert – Sales Quality dem Teilnehmer ein schriftliches Angebot über
die ausgewählten Leistungen unterbreiten bzw. eine schriftliche Auftragsbestätigung zukommen
lassen. Der Vertrag über die Erbringung der Leistungen kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer
dieses Angebot schriftlich bestätigt hat, bzw. der zugegangenen Auftragsbestätigung nicht binnen 7
Werktagen schriftlich widerspricht. Davon ausgenommen sind freie Seminare und/oder Onlinekurse,
die über einen externen Anbieter (z. B. Digistore24) gebucht werden, bei Letzteren ergibt sich der
Vertragsschluss aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen.
2. Durchführung der Maßnahmen
2.1 Frank Fichert – Sales Quality führt die Maßnahmen in der Regel selbst oder durch von Frank
Fichert – Sales Quality beauftragte Dritte durch und ist in der Wahl der jeweiligen Referenten frei. Es
besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten.
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2.2 Frank Fichert – Sales Quality ist berechtigt die Inhalte der Trainings zu verändern, soweit das
Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Die Beschreibung bei der Buchung gibt den
wesentlichen Inhalt des Seminars wieder. Unwesentliche Änderungen hiervon, bleiben vorbehalten.
2.3 Frank Fichert – Sales Quality ist nach rechtzeitiger Vorankündigung zur Verschiebung von
Terminen, Trainingszeiten oder zur Verlegung des Trainingsortes befugt.
2.4 Frank Fichert – Sales Quality wird dem Teilnehmer während der Maßnahme alle notwendigen
Kenntnisse entsprechend dem jeweiligen Trainingsplan vermitteln. Dazu werden durch Frank Fichert
– Sales Quality auch die notwendigen und jeweils aktuellen Trainingsunterlagen zur Verfügung
gestellt.
2.5 Frank Fichert – Sales Quality wird die Maßnahmen in Absprache mit dem Teilnehmer entweder
in eigenen Räumlichkeiten, in Räumlichkeiten des Teilnehmers oder andernorts erbringen. Als
Ausführungstermin gilt der im Angebot bzw. parallelen Schriftverkehr (z. B. E-Mail oder
Kurznachrichtendienste per Handy) benannte und vom Teilnehmer bestätigte Zeitraum.
2.6 Soweit die Maßnahmen in den Räumlichkeiten von Frank Fichert – Sales Quality stattfinden,
stellt Frank Fichert – Sales Quality jedem Teilnehmer einen Arbeitsplatz mit Arbeitsmaterial zur
Verfügung. Sämtliche Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten,
Verpflegungsmehraufwendungen etc.) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.
2.7 Findet eine Maßnahmein den Räumlichkeiten des Teilnehmers statt, stellt der Teilnehmer die
für die Durchführung des Trainings notwendige Infrastruktur und bereitet eventuell notwendige
Arbeitsmaterialien vor.
2.8 Auf Wunsch erhält jeder Teilnehmer nach Abschluss des Trainings einen Nachweis über die
Teilnahme am Training.
2.9 Die Maßnahme beginnt zur vereinbarten Uhrzeit, ein verspätetes Erscheinen des
Teilnehmers reduziert damit die tatsächliche Unterrichtszeit ist aber ohne Einfluss auf die
Vergütung.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vom Teilnehmer zu entrichtende Vergütung wird im Vertrag bzw. in der
Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Fehlt eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, gilt die im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses jeweils aktuelle Preisliste von Frank Fichert – Sales Quality als vereinbart.
3.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von 14
Tagen zahlbar. Handelt es sich um die Buchung eines freien Seminars oder eines Leistungspaketes,
welches sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (z. B. Dynamic Sales Training), dann ist die
Forderung vor Schulungsbeginn zu erbringen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zu allen
Preisangaben hinzugerechnet und in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
3.3 Mit Ablauf der Zahlungsfrist der Ziffer 3.2. Satz 1 kommt der Teilnehmer in Verzug. Frank
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Fichert – Sales Quality ist im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Rücktritt durch Frank Fichert – Sales Quality
4.1 Frank Fichert – Sales Quality ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls wegen
überzähliger oder mangelnder Anmeldungen eine ordnungsgemäße oder wirtschaftlich tragbare
Durchführung der Schulung oder des Trainings nicht gewährleistet ist oder die Durchführung wegen
Krankheit, aus technischen Gründen oder aus anderen, von Frank Fichert – Sales Quality nicht zu
vertretenden Gründen ganz ausfallen muss.
4.2 Vor Ausübung dieses Rücktrittsrechts wird sich Frank Fichert – Sales Quality bemühen, im
Einvernehmen mit dem Teilnehmer das jeweilige Training bzw. die jeweilige Schulung/Maßnahme
auf einen anderen Termin zu verschieben. In diesem Falle bleibt der abgeschlossene Vertrag
bestehen, dieser wird einvernehmlich von den Parteien abgeändert. Für den Fall, dass eine
einvernehmliche Vertragsänderung scheitert, ist der geschlossene Vertrag insbesondere hinsichtlich
einer möglicherweise vom Kunden bereits gezahlten Vergütung rückabzuwickeln. Von dieser
Regelung ausgeschlossen sind speziell ausgewiesene Sonderpreise für freie Seminare (z. B.
Kennenlern- oder Aktionspreise). Ein „Frühbucherticket“ jedoch unterliegt der vorgenannten
Regelung.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer für freie Seminare
5.1 Der Teilnehmer hat das Recht, vor dem Training oder der Schulung einen Ersatzteilnehmer zu
benennen. Diese Umbuchung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
5.2 Der Teilnehmer ist ebenfalls berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Frank
Fichert – Sales Quality vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Soweit die Rücktrittserklärung Frank Fichert – Sales Quality spätestens am 14. Werktag vor
Beginn des Trainings oder der Schulung zugeht, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Soweit der
Teilnehmer innerhalb von 14 Werktagen bis spätestens zum 7. Werktag vor Beginn des Trainings
oder der Schulung vom Vertrag zurücktritt, hat der Teilnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung zu
entrichten. Erklärt der Teilnehmer innerhalb von weniger als 7 Werktagen vor Beginn des Trainings
seinen Rücktritt vom Vertrag, ist die Vergütung in voller Höhe an Frank Fichert – Sales Quality zu
entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Frank Fichert – Sales Quality überhaupt
kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschalen entstanden ist.
5.4 Sofern der Teilnehmer lediglich die Verlegung eines im Vertrag vereinbarten Termins wünscht,
ohne gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag insgesamt erklären zu wollen, muss die entsprechende
schriftliche Erklärung des Teilnehmers spätestens am 7. Werktag vor Beginn des vereinbarten
Trainings oder des Schulungstermins bei Frank Fichert – Sales Quality eingegangen sein. Sofern der
Teilnehmer mit Verlegung der geplanten Maßnahme einen Ersatztermin vereinbart, der nicht weiter
als 3 Monate vom geplanten Termin entfernt ist, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Der
bestehende Vertrag wird einvernehmlich abgeändert. Geht Frank Fichert – Sales Quality diese
Erklärung erst innerhalb von weniger als 7 Werktagen vor Beginn des Trainings/der Maßnahme zu,
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wird sie auf einen späteren Zeitraum als 3 Monate zum geplanten Beginn oder auf „unbestimmte
Zeit“ verlegt, hat der Teilnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung als Bearbeitungsgebühr an Frank
Fichert – Sales Quality zu zahlen.
5.5 Weitergehende Ansprüche bleiben Frank Fichert – Sales Quality vorbehalten. Dies betrifft
insbesondere Stornierungskosten für bereits gebuchte Reisen bei Leistungen, die in den
Räumlichkeiten des Kunden oder am sonst vereinbarten Ort stattfinden sollten. Dasselbe gilt für die
Anmietung separater Schulungs-/ Seminarräume.
6. Stornierung
6.1 Die rechtswirksame Stornierung bedarf der Schriftform.
Bei Absage einer vereinbarten Maßnahme durch den Teilnehmer und bei Verschiebung eines
Termins wird das folgende Ausfallhonorar jeweils in Prozent vom vereinbarten Honorar fällig:
Tage zwischen Beauftragung und
geplantem Beginn der
Maßnahme
Tage zwischen Stornierung
und geplantem Beginn der
Maßnahme
Fälliges Ausfallhonorar
bei Stornierung
Mehr als 30 Tage
Bis 42 Tage 20 %
41 bis 28 Tage 40 %
27 bis 14 Tage 60 %
13 Tage und weniger 80 %
Mehr als 20 Tage
Bis 21 Tage 20 %
20 bis 14 Tage 40 %
13 bis 8 Tage 60 %
7 Tage und weniger 80 %
20 Tage oder weniger
Bis 14 Tage 40 %
13 bis 8 Tage 60 %
7 Tage und weniger 80 %
6.2. Bei Absage einer geplanten Maßnahme durch den Teilnehmer mit Berufung auf „höhere
Gewalt“ (z. B. Pandemie, Infektionsprävention o. Ä.) hat Frank Fichert – Sales Quality das Recht,
Präsenz-Maßnahmen und Präsenz-Veranstaltungen ersatzweise digital durchzuführen (z. B. OnlineSchulung per Zoom, Teams o. Ä.). Nimmt der Teilnehmer davon Abstand und wünscht eine
ersatzlose Stornierung, hat der Teilnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar an
Frank Fichert – Sales Quality zu zahlen.
Erfolgt die Stornierung aufgrund einer offiziellen behördlichen Untersagung bzw. einer
anwendbaren Empfehlung durch eine öffentlich anerkannte Stelle (z. B. Gesundheitsamt, Robert
Koch-Institut), ist die Stornierung für den Teilnehmer kostenfrei, wenn ein Ersatztermin oder eine
digitale Ausführung dem Teilnehmer nicht zuzumuten ist.
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6.3. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Frank Fichert – Sales Quality überhaupt kein
oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschalen entstanden ist.
7. Rechte an Trainingsunterlagen, Software
7.1 Sämtliche Trainingsunterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den
Teilnehmer.
7.2 Der Teilnehmer erkennt die Urheberrechte von Frank Fichert – Sales Quality und damit die
ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Schulungsunterlagen und der
Schulungssoftware an.
7.3 Frank Fichert – Sales Quality räumt dem Teilnehmer das einfache, nicht übertragbare Recht zur
Nutzung der übergebenen Trainingsunterlagen und der Schulungssoftware für den vertraglich
vorgesehenen Einsatzzweck ein. Das Nutzungsrecht an der Schulungssoftware ist zeitlich auf die
Dauer der Trainingsmaßnahme beschränkt und erlischt nach Beendigung des Trainings automatisch,
ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung von Frank Fichert – Sales Quality bedarf. Dem
Teilnehmer ist es insbesondere nicht gestattet, die Schulungssoftware oder die Schulungsunterlagen
zu reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu
vervielfältigen, zu bearbeiten oder sonst zu verändern sowie Dritten in irgendeiner Form zugänglich
zu machen. Zu den Schulungsunterlagen zählen auch sämtliche von Frank Fichert – Sales Quality an
den Teilnehmer auf Datenträgern überlassenen oder über elektronische Netzwerke zugänglich
gemachten Wissensprodukte oder Lernsysteme.
7.4 Daneben erkennt der Teilnehmer die Marken-, Warenzeichen-, Namens- und Patentrechte von
Frank Fichert – Sales Quality an der Software und allen zugehörigen Unterlagen an. Es ist dem
Teilnehmer untersagt, Urheberrechtshinweise und Hinweise auf bestehende Schutzrechte zu
entfernen, zu verändern oder in anderer Weise unkenntlich zu machen.
8. Vertraulichkeit
8.1 Der Teilnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Trainingsdurchführung bekannt werden,
Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Erklärung von Frank Fichert – Sales Quality darf der
Teilnehmer sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten.
8.2 Der Teilnehmer darf weder intern noch nach außen eigene Trainings oder Schulungen
hinsichtlich aller Produkte von Frank Fichert – Sales Quality durchführen.
8.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten,
insbesondere keine Kundendaten an Dritte, auch nicht an evtl. Hersteller oder am Projekt beteiligte
Händler, weiterzugeben und stellt Frank Fichert – Sales Quality im Falle der Verletzung einer
Datenschutzbestimmung durch den Teilnehmer von Ansprüchen Dritter und jeglicher Haftung frei.
Haftung
9.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
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Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von Frank Fichert – Sales Quality, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags
notwendig ist.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Frank Fichert – Sales Quality nur auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es
sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Betrag,
auf den die Haftpflichtversicherung von Frank Fichert – Sales Quality lautet, begrenzt.
9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten gesetzlichen Vertreters, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Frank Fichert –
Sales Quality.
9.4 Die Einschränkungen dieser Ziffer 7 gelten nicht für die Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.5 .
9.6 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen Frank Fichert – Sales Quality
verjähren unbeschadet kürzerer gesetzlicher Verjährungsfristen innerhalb eines halben Jahres ab
Anspruchsentstehung.
9.7 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, zu jeder Zeit den Zugriff auf den die
Lerninhalte enthaltenden Server zu garantieren. Ein kurzzeitig nicht möglicher Zugriff führt nicht zu
einer Haftung von Frank Fichert – Sales Quality. Bei Datenverlust haftet Frank Fichert – Sales Quality
nur in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwandes.
Sonstiges
10.1 Alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis darf der Teilnehmer nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Frank Fichert – Sales Quality abtreten.
10.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie besondere Zusicherungen und
Abmachungen sollen aus Beweisgründen schriftlich niedergelegt werden. Mündliche Nebenabreden
sind nicht getroffen worden.
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Metzingen, sofern der Auftrag von
einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes oder einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts erteilt wurde.